Zur diesjährigen Jahreshauptversammlung am 27.11.2009 laden wir alle Mitglieder ab 20 Uhr in die Dorfschänke Ruppichteroth ein.

Zur diesjährigen Jahreshauptversammlung am 27.11.2009 laden wir alle Mitglieder ab 20 Uhr in die Dorfschänke Ruppichteroth ein.

Tagesordnung:

1. Begrüßung
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Vorstandes
3. Bericht der Kassierer und der Kassenprüfer
4. Entlastung des Vorstandes
5. Satzungsänderungen
- Der Mitgliederversammlung werden folgende Satzungsänderungen wie folgt vorgeschlagen, im Übrigen bleibt die Satzung unverändert:

§ 1 wird wie folgt geändert:

§ 1 Name des Vereins
Der Verein trägt den Namen "Akkordeonorchester jmk Ruppichteroth e.V.". Er ist im Vereinsregister bei dem Amtsgericht Siegburg unter der Registernummer 1377 eingetragen.

Folgender § wird neu eingeführt:

§10 Haftung von Organmitgliedern und Vertretern
1. Die Mitglieder des Vorstandes oder die mit der Vertretung beauftragten Vereinsmitglieder haften gegenüber dem Verein für einen in Wahrnehmung der Vorstands- oder Vertretungspflichten verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die Haftung gegenüber den Mitgliedern des Vereins.
2. Ist eine Person im Sinne des Abs. (1) einem Dritten zum Ersatz eines in Wahrnehmung der Vorstands- oder Vertretungspflichten verursachten Schadens verpflichtet, so kann diese vom Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.

Folgender § wird neu eingeführt:

§ 11 Aufwendungsersatz & Vergütung für Vereinstätigkeit
1. Die Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.
2.
a. Jedes Vereinsmitglied hat nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen einen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen, die ihm durch seine Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Ersatzfähige Aufwendungen sind insbesondere Reisekosten, Mehraufwendungen für Verpflegung, Porto und Telefon.
b. Der Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nur für solche Aufwendungen, die auf Veranlassung oder im Auftrag des Vorstandes gemacht oder durch einen nachträglichen Vorstandsbeschluss gebilligt wurden.
c. Der Vorstand kann per Beschluss die Höhe des Aufwendungsersatzes allgemein, für bestimmte Arten von Aufwendungen, oder im Einzelfall begrenzen, um der wirtschaftlichen Lage des Vereins und den Erfordernissen der Gemeinnützigkeit Rechnung tragen zu können.
d. Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von einem Jahr nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gewährt, wenn die Aufwendungen mit Belegen und Aufstellungen, die prüffähig sein müssen, nachgewiesen werden.
3.
a. Bei Bedarf können Aufgaben für den Verein entgeltlich als nebenberufliche Tätigkeit im Sinne des § 3 Nr. 26 a EStG beziehungsweise als Übungsleitertätigkeit im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG wahrgenommen werden.
b. Die Entscheidung über eine derartige Tätigkeit, sowie über die entsprechenden Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung, trifft der Vorstand einstimmig unter besonderer Berücksichtigung der wirtschaftlichen Möglichkeiten des Vereins und der sich aus der Gemeinnützigkeit ergebenen Erfordernisse.

Folgender § wird neu eingeführt:

§ 13 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr beginnt mit dem 01. Oktober eines Jahres und endet zum 30. September des Folgejahres.

Bisheriger § 11 der Satzung wird aufgehoben und durch folgende neue Regelung ersetzt:

§ 14 Mitgliederversammlung
1. Die Jahreshauptversammlung der Mitglieder soll jährlich in den ersten drei Monaten nach Ablauf eines Geschäftsjahres stattfinden.
2. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zu-ständig:
a.Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes
b.Entlastung des Vorstandes
c.Festsetzung der Höhe und Fälligkeit der Aufnahmegebühren, Mitgliedsbeiträge und Umlagen
d.Wahl und Abwahl des Vorstandes
e.Beschlussfassung über Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins
f.Beschlussfassung über die Berufung gegen einen Ausschließungsbeschluss durch den Vorstand
g.Wahl der Kassenprüfer
h.Ernennung von Ehrenmitgliedern
3. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand. Die Einberufungsfrist beträgt 14 Tage. Die Einberufung hat unter Angabe der Tagesordnung durch das Einrücken im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Ruppichteroth zu erfolgen. Alternativ kann die Einberufung durch den Vorstand auch unter Einhaltung einer Frist von 10 Tagen schriftlich mit Angabe der Tagesordnung erfolgen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.
4. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Die Abstimmungen und Wahlen erfolgen mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von 2/3 der erschienenen Mitglieder erforderlich.
5. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Vereins, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. Die Erziehungsberechtigten der minderjährigen Mitglieder haben beratende Stimme.
6. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren. Die Niederschrift wird von dem 1. Schriftführer erstellt und ist von ihm und dem 1. Vorsitzenden zu unterzeichnen.
7. Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Der Vorsitzende hat zu Beginn der Mitgliederversammlung über die beantragte Ergänzung abstimmen zu lassen. Zur Aufnahme dieses Antrags auf die Tagesordnung ist eine Mehrheit von 2/3 der gültigen abgegebenen Stimmen erforderlich. Satzungsänderungen, die Auflösung des Vereins sowie die Wahl und Abberufung von Vorstandsmitgliedern können nur beschlossen werden, wenn die Anträge den Mitgliedern mit der Tagesordnung angekündigt worden sind.

Folgender § wird wie folgt neu eingeführt:

§ 17 Inkrafttreten
Der neu gefasste Text der Satzung wurde mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.11.2009 angenommen und tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Siegburg in Kraft.

6. Vorstandswahlen

7.Wahl der Kassenprüfer

8.Ausblick 2010

9. Verschiedenes

Zu TOP 9 „Verschiedenes“ gewünschte Themen und Anfragen werden bis zum 21.11.2009 schriftlich erbeten an Michael Stein, Auf der Hohen Fuhr 15, 53809 Ruppichteroth.